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1 - Krafträder (Leichtkraft-
räder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht
mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11
kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von
a) 80 km/h (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
für 16-17 jährige, und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre
Mindestalter: 16 Jahre
Kein Vorbesitz einer anderen Klasse nötig.
Einschluß der Klasse M. |