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18 - Krafträder - Zweiräder,
auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtsgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von
nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW / k. Die Beschränkung entfällt
zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre
Kein Vorbesitz einer anderen Klasse nötig.
Einschluß der Klassen A1 und M |