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Fahrschule Reiser in Dachau, Petershausen, Indersdorf und Vierkirchen
Führerschein Klasse B-17 Führerschein mit 17

B17 - Führerschein ab 17
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die

zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Einschluß der Klassen L, M und S. Kein Vorbesitz einer anderen Klasse nötig.
Mindestalter: 17 Jahre

BE Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Mindestalter: 17 Jahre
Vorbesitz der Klasse B oder B17 erforderlich!

   
 Die Anmeldung in der Fahrschule 
 
Anmeldung ist immer in der Zeit von 18.30 - 19.00 Uhr an den Tagen, an denen auch Theorieunterricht stattfindet möglich.
 
Der Antrag beim Landratsamt
Beim zuständigen Landratsamt (zuständig ist Hauptwohnsitz) muß ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Das funktioniert so:

1. Ausfüllen des Antragsformulars (die Formulare gibt es bei uns)

2. Mit dem Formular zum zuständigen Einwohnermeldeamt gehen und dort die Angaben bestätigen lassen.
3. Dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beifügen (welche wird im nächsten Absatz erklärt)
4. Den Antrag beim zuständigen Landratsamt abgeben.
Für Fahrschüler aus dem Landkreis Dachau erledigen wir auf Wunsch gegen eine geringe Gebühr von € 15,00 die Punkte
1 - 4.
 
Unterlagen die benötigt werden:
Wer seinen Antrag selbst zum Landratsamt bringt, der gibt die mit X gekennzeichneten Unterlagen beim Landratsamt und die mit O gekennzeichneten Unterlagen in der Fahrschule ab. Wer uns mit dem Behördengang beauftragt, gibt X und O in der Fahrschule ab.

X 1 biometrisches Passbild für das Landratsamt
O 1 Passbild für die Fahrschule
X 1 Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen
X 1 Sehtest (vom Optiker, TÜV oder Augenarzt)
X die Bennenung von mind. 1 Begleitperson mit deren Einverständnis (Formular gibt es in der Fahrschule
X eine Kopie vom Führerschein und des Personalausweises der jeweiligen benannten Begleitperson (Vorder- und Rückseite)
O 1 Einverständniserklärung der/des Erziehnungsberechtigten (Formular gibt es in der Fahrschule)
O

4 als Brief frankierte Briefumschläge mit der eigenen Adresse, was etwa so aussehen sollte:

Hinweis: Wer einen Führerschein der Klasse(n) A1, M, L, S oder T besitzt, den er vielleicht schon mit 16 Jahren gemacht hat, der braucht keinen Sehtest und keinen "Erste Hilfe" - Nachweis mehr abgeben, weil diese Nachweise noch gültig sind.
 

Wo wir uns zur praktischen Fahrstunde treffen

Wir beginnen die praktischen Fahrstunden der Klasse B im Stadtgebiet oder dem Nahbereich von Dachau an jedem, vom Schüler gewünschten Ort und beenden die Fahrstunde auch wieder dort. Für die auswärtigen Schüler hat sich der S-Bahnhof Dachau als Treffpunkt bewährt. Da es 2 Ausgänge gibt, kommt es immer wieder vor, dass der Schüler auf der einen und der Fahrlehrer auf der anderen Seite wartet. Wir warten immer auf der Ostseite, also nicht auf der Seite, wo das Bahnhofgebäude ist und nicht wo die Busse und die Taxis stehen. Siehe Skizze !!!


Theoretischer Unterricht
Theoretischer Unterricht ist zwingend vorgeschrieben. Jeder Schüler unterschreibt am Ende des theoretischen Unterrichts auf einer Anwesenheitsliste. Die Mindestanforderung beträgt bei Klasse B/BE - 12 x 90 Min. Grundstoff und 2 x 90 Min. Zusatzstoff. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens 6 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten Zusatzsstoff Kl.B. Wer gerne freiwillig mehr Unterricht miterleben möchte, darf selbstverständlich kostenlos so oft kommen wie er lustig ist.
Jeder Fahrschüler kann jeden Unterricht in jeder unserer Fahrschulen besuchen. Wir haben einen Plan aufgestellt, der hier online als PDF-File zum download bereit steht und aus dem ersichtlich ist, welche Lektionen an welchem Tag in welcher Fahrschule angeboten werden. In jeder Fahrschule werden die Lektionen fortlaufend behandelt. Es gibt kein Kurssystem. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Für besonders Eilige ist dies eine Möglichkeit innerhalb kürzester Zeit alle vorgeschriebenen Unterrichte zu besuchen.
 
Unterrichtsplaner zum downloaden
Wer noch keinen Führerschein besitzt, für den gilt folgende Unterrichtstabelle:
G01 - G02 - G03 - G04 - G05 - G06 - G07 - G08 - G09 - G10 - G11 - G12 - KB01 - KB02
 
Hier die Tabelle für Schüler, die schon einen Führerschein der Klasse(n) a1, L, M, S oder T besitzen:
G?? - G?? - G?? - G?? - G?? - G?? - KB01 - KB02
 
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Wichtiges zum Thema theor. und prakt. Prüfung


Voraussetzung für die theoretische Prüfung:


Die Papiere müssen vom Landratsamt fertig bearbeitet sein. Deshalb ist es wichtig, daß möglichst bald alle Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Teilnahme an allen vorgeschriebenen Theoriestunden.
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Anmeldung zur Prüfung muß spätestens 8 Tage vor dem gewünschten Termin in der Fahrschule oder beim Fahrlehrer eingegangen sein. Dabei ist die Prüfgebühr fällig.

Voraussetzung für die praktische Prüfung:

Bestandene Theorieprüfung.
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden

 
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