B17
- Führerschein ab 17
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der
Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Einschluß der Klassen L, M und S. Kein Vorbesitz einer anderen
Klasse nötig.
Mindestalter: 17 Jahre
BE Kombinationen, die aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die
als Kombination nicht unter B fallen. Bei LKW mit durchgehender
Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast
höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des
ziehenden Fahrzeugs betragen.
Mindestalter: 17 Jahre
Vorbesitz der Klasse B oder B17 erforderlich!
Die Anmeldung in der Fahrschule
Anmeldung
ist immer in der Zeit von 18.30 - 19.00 Uhr an den Tagen, an denen
auch Theorieunterricht stattfindet möglich.
Der Antrag beim
Landratsamt
Beim
zuständigen Landratsamt (zuständig ist Hauptwohnsitz)
muß ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt
werden. Das funktioniert so:
1. Ausfüllen des Antragsformulars (die Formulare gibt es bei
uns)
2.
Mit dem Formular zum zuständigen Einwohnermeldeamt gehen und
dort die Angaben bestätigen lassen.
3.
Dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beifügen (welche wird
im nächsten Absatz erklärt)
4. Den Antrag beim zuständigen
Landratsamt abgeben.
Für
Fahrschüler aus dem Landkreis Dachau erledigen wir auf Wunsch
gegen eine geringe Gebühr von € 15,00 die Punkte
1 - 4.
Unterlagen die
benötigt werden: Wer seinen Antrag selbst zum Landratsamt bringt, der gibt
die mit X gekennzeichneten Unterlagen
beim Landratsamt und die mit O
gekennzeichneten Unterlagen in der Fahrschule ab. Wer uns mit dem
Behördengang beauftragt, gibt X
und O in der Fahrschule ab.
X
1 biometrisches Passbild für
das Landratsamt
O
1 Passbild für die Fahrschule
X
1 Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen
X
1 Sehtest (vom Optiker, TÜV oder Augenarzt)
X
die Bennenung von mind. 1 Begleitperson mit deren
Einverständnis (Formular gibt es in der Fahrschule
X
eine Kopie vom Führerschein und des Personalausweises
der jeweiligen benannten Begleitperson (Vorder- und Rückseite)
O
1 Einverständniserklärung der/des Erziehnungsberechtigten
(Formular gibt es in der Fahrschule)
O
4 als Brief frankierte
Briefumschläge mit der eigenen Adresse, was etwa so aussehen
sollte:
Hinweis:
Wer einen Führerschein der Klasse(n) A1, M, L, S oder
T besitzt, den er vielleicht schon mit 16 Jahren gemacht hat, der
braucht keinen Sehtest und keinen "Erste Hilfe" - Nachweis
mehr abgeben, weil diese Nachweise noch gültig sind.
Wo wir uns zur praktischen
Fahrstunde treffen
Wir beginnen die praktischen
Fahrstunden der Klasse B im Stadtgebiet oder dem Nahbereich
von Dachau an jedem, vom Schüler gewünschten Ort
und beenden die Fahrstunde auch wieder dort. Für die
auswärtigen Schüler hat sich der S-Bahnhof Dachau
als Treffpunkt bewährt. Da es 2 Ausgänge gibt, kommt
es immer wieder vor, dass der Schüler auf der einen und
der Fahrlehrer auf der anderen Seite wartet. Wir warten immer
auf der Ostseite, also nicht auf der Seite,
wo das Bahnhofgebäude ist und nicht
wo die Busse und die Taxis stehen. Siehe Skizze !!!
Theoretischer Unterricht
Theoretischer Unterricht ist zwingend
vorgeschrieben. Jeder Schüler unterschreibt am Ende des theoretischen
Unterrichts auf einer Anwesenheitsliste. Die Mindestanforderung
beträgt bei Klasse B/BE - 12 x 90 Min. Grundstoff und 2 x 90
Min. Zusatzstoff. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis,
so beträgt der Umfang mindestens 6 x 90 Minuten Grundstoff
und 2 x 90 Minuten Zusatzsstoff Kl.B. Wer gerne freiwillig mehr
Unterricht miterleben möchte, darf selbstverständlich
kostenlos so oft kommen wie er lustig ist.
Jeder Fahrschüler kann jeden Unterricht in jeder unserer Fahrschulen
besuchen. Wir haben einen Plan aufgestellt, der hieronline als PDF-File zum download bereit steht und aus dem
ersichtlich ist, welche Lektionen an welchem Tag in welcher Fahrschule
angeboten werden. In jeder Fahrschule werden die Lektionen fortlaufend
behandelt. Es gibt kein Kurssystem. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Für besonders Eilige ist dies eine Möglichkeit innerhalb
kürzester Zeit alle vorgeschriebenen Unterrichte zu besuchen.
Unterrichtsplaner zum downloaden
Wer noch keinen Führerschein besitzt, für
den gilt folgende Unterrichtstabelle:
Die Papiere müssen vom Landratsamt fertig bearbeitet sein.
Deshalb ist es wichtig, daß möglichst bald alle Unterlagen
in der Fahrschule abgegeben werden.
Teilnahme an allen vorgeschriebenen Theoriestunden.
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen
des Mindestalters abgelegt werden.
Anmeldung zur Prüfung muß spätestens 8 Tage vor
dem gewünschten Termin in der Fahrschule oder beim Fahrlehrer
eingegangen sein. Dabei ist die Prüfgebühr fällig.
Voraussetzung für die praktische Prüfung:
Bestandene Theorieprüfung.
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem
Mindestalter abgelegt werden