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Fahrschule Reiser in Dachau, Petershausen, Indersdorf und Vierkirchen
Führerschein Klasse BE
BE - Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombiantion nicht unter Klasse B fallen. Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
   
 Anmeldung  
 
(Anmeldung ist immer 30 Min. vor dem theoretischen Untericht möglich). Erledigung der Behördengänge (Antragstellung beim Landratsamt auf Erteilung einer Fahrerlaubnis): selbst oder durch uns, gegen eine Gebühr von EUR 15,00 (Die Gebühren der Ämter sind nicht enthalten!).
 
Das Landratsamt benötigt zur Bearbeitung des Antrages:
2 geeignete Passbilder (Mustervorlage ist in der Fahrschule)
"Sofortmaßnahmen am Unfallort" (egal wie alt der Nachweis ist)
Sehtest (vom Optiker, Augenarzt oder TÜV)
bei Erweiterung (wenn Ausstellung des ersten Führerscheins durch eine andere Behörde) benötigen wir eine Kopie des alten Führerscheins!
3 als Brief frankierte Briefumschläge mit der eigenen Adresse
ACHTUNG! Wer zur Gemeinde Karlsfeld gehört, muß bei der Anmeldung unbedingt den Personalausweis od. Reisepass abgeben!

Theoretischer Unterricht   Praktischer Unterricht
     
Für Klasse BE ist kein   Grundausbildung
  Unterricht erforderlich   Fahrzeugbeherrschung
      Übungen
        (z.B. einparken ...)
      Sonderfahrten (5)
 
  Prakt. Vorprüfungsfahrt
(freiwillig)
 

Verbessern letzter Unsicherheiten


  Fahrprüfung (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich)
   
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Theoretischer Unterricht

Es ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben

 

 

 

 

 

 

 
Unterrichtsplaner zum downloaden
 
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Wichtiges zum Thema theor. und prakt. Prüfung

Voraussetzung für die theoretische Prüfung:

Die Papiere müssen vom Landratsamt fertig bearbeitet sein. Deshalb ist es wichtig, daß möglichst bald alle Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.

Anmeldung zur Prüfung muß spätestens 8 Tage vor dem gewünschten Termin in der Fahrschule oder beim Fahrlehrer eingegangen sein. Dabei ist die Prüfgebühr fällig.

Voraussetzung für die praktische Prüfung:


Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden

 
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