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- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger bestehen und die als Kombiantion nicht unter
Klasse B fallen. Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten
Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens
das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges
betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. |