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Fahrschule Reiser in Dachau, Petershausen, Indersdorf und Vierkirchen
Führerschein Klasse M
M - Kleinkrafträder (Mopeds, Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³.
Die Fahrerlaubnis wird ohne Probezeit erteilt.
Mindestalter: 16 Jahre
Kein Vorbesitz einer anderen Klasse nötig.
Kein Einschluß einer anderen Klasse.
   
 Anmeldung  
 
(Anmeldung ist immer 30 Min. vor dem theoretischen Untericht möglich). Erledigung der Behördengänge (Antragstellung beim Landratsamt auf Erteilung einer Fahrerlaubnis): selbst oder durch uns, gegen eine Gebühr von EUR 15,00 (Die Gebühren der Ämter sind nicht enthalten!).
 
Das Landratsamt benötigt zur Bearbeitung des Antrages:
2 geeignete Passbilder (Mustervorlage ist in der Fahrschule)
"Sofortmaßnahmen am Unfallort" (egal wie alt der Nachweis ist)
Sehtest (vom Optiker, Augenarzt oder TÜV)
bei Erweiterung (wenn Ausstellung des ersten Führerscheins durch eine andere Behörde) benötigen wir eine Kopie des alten Führerscheins!
3 als Brief frankierte Briefumschläge mit der eigenen Adresse
ACHTUNG! Wer zur Gemeinde Karlsfeld gehört, muß bei der Anmeldung unbedingt den Personalausweis od. Reisepass abgeben!

Theoretischer Unterricht   Praktischer Unterricht
     
Für Klasse M Pflicht-   Grundausbildung
  teilnahme am Unterricht   Fahrzeugbeherrschung
  12 x 90 Min. Grundstoff   Übungen
    2 x 90 Min. Zusatzstoff!     (z.B. Ausweichübung ...)
      Keine Sonderfahrten
vorgeschrieben
Theorieprüfung

(frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich)
Verbessern letzter Unsicherheiten


  Fahrprüfung (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich)
   
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Theoretischer Unterricht
Theoretischer Unterricht ist zwingend vorgeschrieben. Jeder Schüler unterschreibt am Ende des theoretischen Unterrichts auf einer Anwesenheitsliste. Die Mindestanforderung beträgt bei Klasse M - 12 x 90 Min. Grundstoff und 2 x 90 Min. Zusatzstoff. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens 6 x 90 Min. Grundstoff und 2 x 90 Min. Zusatzstoff. Wer gerne freiwillig mehr Unterrichte miterleben möchte, darf selbstverständlich kostenlos so oft kommen wie er lustig ist.
Jeder Fahrschüler kann jeden Unterricht in jeder unserer Fahrschulen besuchen. Wir haben einen Plan aufgestellt, der hier online als PDF-File zum download bereit steht und aus dem ersichtlich ist, welche Lektionen an welchem Tag in welcher Fahrschule angeboten werden. In jeder Fahrschule werden die Lektionen fortlaufend behandelt. Es gibt kein Kurssystem. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Für besonders Eilige ist dies eine Möglichkeit innerhalb kürzester Zeit alle vorgeschriebenen Unterrichte zu besuchen.
 
Unterrichtsplaner zum downloaden
 
Unterrichtsplan.pdf downloader  Unterrichtsplan.pdf Sollten Sie keinen Acrobat Reader zum lesen von PDF-Files haben, so können Sie diesen hier downloaden
 
Wichtiges zum Thema theor. und prakt. Prüfung


Voraussetzung für die theoretische Prüfung:


Die Papiere müssen vom Landratsamt fertig bearbeitet sein. Deshalb ist es wichtig, daß möglichst bald alle Unterlagen in der Fahrschule abgegeben werden.
Teilnahme an allen vorgeschriebenen Theoriestunden.
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Anmeldung zur Prüfung muß spätestens 8 Tage vor dem gewünschten Termin in der Fahrschule oder beim Fahrlehrer eingegangen sein. Dabei ist die Prüfgebühr fällig.

Voraussetzung für die praktische Prüfung:

Bestandene Theorieprüfung.
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden

 
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